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Brandschutz- & Evakuierungshelfer

Aktualisiert: 6. Apr.


Was bedeutet das eigentlich für Unternehmen?


Der Arbeitgeber oder Leiter der Einrichtung ist in seinem Betrieb für den Brandschutz verantwortlich. Dieses ist gesetzlich geregelt und vorgeschrieben. Hier zu zählt z.B. das Arbeitschutzgesetz (§5, §6 u.§10 Abs.2), die Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1), die Arbeitsstättenveordnung so wie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) .


Die Brandschutzhelfer Ausbildung ist in der DGUV Information 205-023 geregelt.


Achten Sie unbedingt darauf. dass sich die Brandschutz- & Evakuierungshelferausbildung nach der

DGUV Information 205-023 richtet. Hieraus ergeben sich auch die Qualifikationen die der Ausbilder erfüllen muss. Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen wie Feuerlöscher, Wandhydranten oder Löschanlagen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Zusätzlich sind alle Beschäftigten regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht-und Rettungswege, Sammelstelle) zu unterwiesen. Dazu bieten sich z.B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an. Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.


Welche Anzahl benötige ich denn in meinem Betrieb?


Vom Ein-Personenbetrieb (z.B. Imbiss) im Dorf bis hin zum großen Unternehmen mit hunderten Mitarbeitern sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, neben den betrieblichen Ersthelfern auch Brandschutz- & Evakuierungshelfer in „ausreichender Anzahl“ zu bestellen und zu schulen. Nur was bedeutet denn " in ausreichender Anzahl?

Bei einem Ein-Personenbetrieb ohne Mitarbeiter ist die Rechnung noch relativ einfach, aber wie viele Mitarbeiter müssen in einem kleinen-, mittleren- oder großen Betrieb ausgebildet werden?



mmh 5% Regel? Da war doch was.....


Bei der Berechnung der benötigten Brandschutz- & Evakuierungshelfer müssen Sie unbedingt den Schichtbetrieb (wenn vorhanden) und die Abwesenheit einzelner Mitarbeiter, z. B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und die betriebliche Fluktuation berücksichtigen!!!

Kleine und mittlere Unternehmen müssen in der Regel fünf Prozent ihrer Beschäftigten zum Brandschutz- & Evakuierungshelfer ausbilden lassen und, ganz wichtig, sie müssen auch schriftlich bestellt werden.

In Versammlungsstätten wie z.B. bei Hotels, Kinos und Pflegeheime müssen deutlich mehr als die geforderten fünf Prozent ausgebildet und bestellt werden. Liegt eine erhöhte Brandgefährdung in Ihrem Betrieb vor, erhöht sich sogar zwingend die Anzahl der geforderten Brandschutz- & Evakuierungshelfer.


Brandgefährdung?

Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit der Brandentstehung besteht. Und was ist nun der Unterschied zwischen "normaler Brandgefährdung" und "erhöhter Brandgefährdung"?


"Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brand-

entstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei freiwerdenden Stoffe

und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleich-

bar gering sind. "ASR A2.2


Als Beispiel wäre hier das Büro zu nennen. Hier befinden sich zwar viele elektronische Geräte und Menschen, doch größere Brandgefahren gibt es hier in der Regel nicht. Die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung und die damit verbundene Gefährdung von Beschäftigten und anderen Personen durch Rauch oder Wärme sind vergleichbar gering.


Eine "erhöhte Brandgefährdung" liegt vor, wenn entzündbare bzw. oxidierende Stoffe oder Gemische vorhanden sind. Die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für eine Brandentstehung günstig sind und/oder in der Anfangsphase eines Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung oder mit einer großen Rauchfreisetzung zu rechnen ist. Ebenfalls zählen Arbeiten durchgeführt werden, die ansich mit einer Brandgefährdung einhergehen wie z.B. Schweißarbeiten, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten. Oder Verfahren angewendet werden, bei denen eine Brandgefährdung besteht wie z.B. Farbspritzen, Flammarbeiten oder erhöhte Gefährdungen vorliegen, wie durch selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, extrem oder leicht entzündbare Flüssigkeitenoderentzündbare Gase.


Hinweis:

Die erhöhteBrandgefährdung im Sinne dieser ASR schließt die erhöhte undhohe Brand-

gefährdung nachder Technischen Regel für GefahrstoffeTRGS800„Brandschutzmaß-

nahmen“ein.


Beispiele? Hier sind nur einige genannt:


  • Asphaltherstellung

  • Baustellen mit Feuerarbeiten unter besonderen örtlichen und betrieblichen Bedingungen

  • Druckereien

  • Lackieranlagen und Lacktrockner, die mit brennbaren Lösemitteln betrieben werden

  • Lager für brennbare oder oxidierende Gefahrstoffe in nicht nur geringer Menge

  • Leichtmetallverarbeitung

  • Prozessen mit und Lagerung von Gefahrstoffen mit erhöhten Gefahren der Selbstentzündung

  • Furnierwerken

  • Spannplattenwerken

  • Reifenherstellung, Gummiverarbeitung

  • Reinigungsanlagen, die mit brennbaren Lösemitteln arbeiten

  • Kinos, Diskotheken

  • Abfallsammelräume

  • Küchen

  • Beherbergungsbetriebe

  • Theaterbühnen

  • technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungs- einrichtungen

  • Tank- und Tankfahrzeugreinigung

  • chemische Reinigung, Wäschereien

  • Alten- und Pflegeheime

  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

  • Krankenhäuser

  • Kfz-Werkstatt

  • Tischlerei/Schreinerei

  • Polsterei

  • Metallverarbeitung

  • Galvanik

  • Vulkanisierung

  • Leder-, Kunstleder- und Textilverarbeitung

  • Backbetrieb

  • Elektrowerkstatt

Demnach reicht die 5 % Regel bei erhöhter Brandgefährdung bei weitem nicht aus. Ihr solltet also in jedem Fall eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen! Hieraus ergibt sich dann die Anzahl der Brandschutz- und Evakuierungshelfer sowie die benötigte Anzahl der Löschmittel.


Grüße

Thorsten


Ihr habt Fragen oder Bedarf an Ausbildungsplätzen oder interessiert euch für eine Inhouse-Schulung spezielle auf euer Unternehmen zugeschnitten? Wir unterstützen euch gerne !



Was passiert wenn ich die Vorgaben einfach ignoriere ?

Oft sind sich die Verantwortlichen der Konsequenzen nicht bewußt, wenn die geltenden Vorschriften missachtet werden. Verantwortlich ist immer der Unternehmer oder auch Mitarbeiter*in in Führungspositionen. So können beispielsweise Geldbußen bis zu 25.000,00 € oder sogar mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt werden. Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer und Führungskräfte seitens geschädigter Arbeitnehmer und Berufsgenossenschaften können auch gegen natürliche Personen (Unternehmer/Führungskräfte) geltend gemacht werden. Das bedeutet, Haftungsbeschränkungen aus der Rechtsform der Gesellschaft können somit umgangen werden (Durchgriffshaftung).

Der Gesetzgeber gibt die Verantwortung somit an die Unternehmen weiter und geht davon aus, dass alle die Rechtslage kennen und entsprechend verantwortungsbewusst handeln. Doch erst wenn bei einer Kontrolle eine Nachlässigkeit auffällt oder es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, muss sich der Unternehmer verantworten.










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