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Brandschutz- & Evakuierungshelfer 

Brandschutzhelfer-Ausbildung – gesetzlich vorgeschrieben für Unternehmen

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitende zu benennen, die im Notfall Erste Hilfe leisten, Brände bekämpfen oder eine Evakuierung einleiten können. Diese Personen müssen in Gefahrensituationen ruhig, souverän und verantwortungsbewusst handeln.

Unser Schulungsangebot umfasst sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zum Brandschutzhelfer als auch regelmäßige Fortbildungen, um Sicherheit im Unternehmen dauerhaft zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen:

  • DGUV Information 205-023

  • § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Nov. 2012)

Teilnehmerzahl: Die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens. In der Praxis sind in der Regel ca. 5 % der Beschäftigten ausreichend.

Brandschutzhelfer

Feuerwehr Brandschutzhelfer

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 8). Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Evakuierungshelfer 

Sammelpunkt Evakuierungshelfer

Die Evakuierungshelfer*innen-Ausbildung erfolgt auf Basis des § 10 ArbSchG. Danach hat der Arbeitgeber*innen geeignete Maßnahmen für die Evakuierung der Beschäftigten im Falle einer Gefahrenlage zu treffen. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Besucher*innen oder externe Arbeitnehmer*innen auf dem Firmengelände durch entsprechende Personen und Maßnahmen gesichert werden. Es ist Aufgabe der Arbeitgeber*innen, hierfür Personen zu benennen, die das Gebäude bei Bedarf räumen. Dabei richtet sich die Anzahl der vorgeschriebenen Evakuierungshelfer*innen nach der Zahl der Mitarbeiter*innen und nach den besonderen Gefahren im Unternehmen....

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