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Erste Hilfe Schulungen für die Freiwillige Feuerwehr: Professionelle Ausbildung für Notfallsituationen

Für die Freiwillige Feuerwehr ist eine fundierte Erste-Hilfe-Ausbildung nicht nur „nice to have“, sondern ein zentraler Baustein der Einsatz- und Eigenschutzfähigkeit: Feuerwehrangehörige sind häufig als Erste vor Ort, müssen lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten (z. B. Blutstillung, Reanimation, Atemwegsmanagement), bis der Rettungsdienst übernimmt – und ebenso Unfälle im Übungs- und Ausbildungsdienst sicher beherrschen.

Gesetzliche/regelbasierte Voraussetzungen in NRW 

In Nordrhein-Westfalen ist die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen organisatorisch klar geregelt:

  • Nach § 32 BHKG NRW sind die Gemeinden verpflichtet, die Grundausbildung durchzuführen und die Kräfte fortzubilden.

  • Die Grundausbildung orientiert sich in der Praxis an der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 2 (Truppmann/Truppführer) – hier ist Erste Hilfe typischer Bestandteil der Basisausbildung.

  • Zusätzlich gelten für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ sowie die DGUV Regel 105-049, die u. a. die Organisation und Maßnahmen der Ersten Hilfe im Feuerwehrdienst konkretisieren.

Inhalte der 16-stündigen Erste Hilfe Schulung

Die Schulung umfasst praxisorientierte Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie die stabile Seitenlage, Reanimation, Wundversorgung und viele andere lebensrettende Techniken. So sind die Feuerwehrleute bestens auf ihre Aufgaben im Einsatz vorbereitet.

Notfall-Erstversorgung: Ein wichtiger Teil des Feuerwehreinsatzes
Während der Feuerwehr-Einsätze sind schnelle Erste-Hilfe-Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Feuerwehrleute müssen nicht nur löschen, sondern auch bei medizinischen Notfällen schnell handeln können, um Leben zu retten.

Erste-Hilfe-Ausbildung: 9 Unterrichtseinheiten

In den ersten 9 Unterrichtseinheiten werden die von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern geforderten Inhalte vermittelt. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, das von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannt wird. Diese Schulung ist somit auch für Fahrschüler aller Führerscheinklassen, Übungsleiter und betriebliche Ersthelfer gültig.

Im zweiten Teil der Ausbildung, der aus weiteren 7 Unterrichtseinheiten besteht, werden spezifische Themen mit hohem Feuerwehrbezug behandelt und vertieft. Dabei kommen praktische Übungen mit Feuerwehrmaterialien zum Einsatz. Dieser Teil, den wir als „Erste Hilfe im Feuerwehrdienst“ bezeichnen, berücksichtigt zusätzlich Inhalte, die speziell auf die Einsatzkräfte der Feuerwehren und deren Zusatzausrüstung zugeschnitten sind.

Die feuerwehrspezifischen Inhalte der Ausbildung „Erste Hilfe im Feuerwehrdienst“ orientieren sich an den Empfehlungen der Fachinformation „Ausbildung in Erster Hilfe in den Feuerwehren – Ergänzung durch sieben Unterrichtseinheiten“ des Fachbereichs:

- Vertiefung und Intensivierung der Kenntnisse über Brandverletzungen und andere thermische Probleme (1 UE)
- Rauchvergiftung (1 UE)
- Möglichkeiten der Rettung und Primärversorgung aus einem verunfallten Fahrzeug (1 UE)
- Reanimation mit Hilfsmitteln der Feuerwehr (z. B. Beatmungsbeutel, AED etc.) (2 UE)
- Rettung und Transport mit Hilfsmitteln der Feuerwehr (z. B. Krankentrage, Tragetuch etc.) (2 UE)

Termine:

Bei der Wahl des Termins und der Uhrzeit richten wir uns ganz nach Ihren Vorstellungen. Melden Sie sich gerne, damit wir alle Details besprechen können. Der Kurs kann auf zwei Tage oder vier Abende aufgeteilt werden.

Ort:

Gerne kommen wir zu Ihnen und führen unseren Erste-Hilfe-Kurs vor Ort durch. Der Kurs kann an einem Tag oder an zwei Nachmittagen stattfinden. In der Regel finden die Kurse ab mindestens 12 Teilnehmern statt. Selbstverständlich sind auch organisationsübergreifende, gemeinsame Kurse mehrerer Löschgruppen möglich.

Kosten:

Die Unfallkasse NRW übernimmt die Kosten für den ersten Teil der Schulung (9 UE), siehe FAQ. Wir rechnen direkt mit der Unfallkasse ab. Sie müssen im Vorfeld lediglich die entsprechende Anzahl an Gutscheinen anfordern. Hier finden Sie das Online-Antragsformular. Für den zweiten Teil (7 UE) unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

In wenigen Schritten zu Ihrem Kurs:
  1. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine  E-Mail mit Ihrem Anliegen, gewünschten Kursterminen, Teilnehmerzahl etc.

  2. Wir vereinbaren Ihren Wunschtermin für den Kurs

  3. Sie erhalten eine schriftliche Kursbestätigung

  4. Anforderung der Gutscheine bei der Unfallkasse

  5. Erste Hilfe Kurs findet zu Ihrem Wunschtermin statt

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