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Häufig gestellte Fragen 

Erste Hilfe Aus- & Fortbildung für Vereine, Übungsleiter /Trainer 

Wie wird der Kurs abgerechnet ?

Voraussetzung für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz eines der Landes-Sportverbände ist u.a. der Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses. Haben Sie gewusst?

Die Kosten für die Ausbildung und regelmäßige Fortbildung der Übungsleiter in Erster Hilfe übernimmt i.d.R. (alle zwei Jahre) die für Sportvereine zuständige Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG). Somit ist die Aus- bzw. Fortbildung für Sportvereine völlig kostenfrei. Wir verrechnet an Hand eines Abrechnungsformulars die Lehrgangskosten direkt mit der VBG. In diesem Teilnehmer- Formular ist unter anderem der Name der auszubildenden Person und die Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der VBG (entspricht in diesem Fall der VBG- Mitgliedsnummer des Vereins) anzugeben. Vereine die keine eigene VBG- Mitgliedsnummer haben, geben die Mitgliedsnummer des LSB NRW an. Einzige Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer*innen am Kurstag mindestens 15,5 Jahre alt sein müssen. 

Wie lange Dauert der Kurs ?

  • Der neue Erste-Hilfe-Kurs dauert 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 min

Haftung von Übungsleitern bei unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen

Kernaussage der Entscheidung: Übungsleiter können bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Vereinstraining persönlich haften, wenn dabei ein Teilnehmer zu Schaden kommt. Gleiches gilt für die Haftung des Veranstalters der Trainingsmaßnahme.  Hier geht es zum Bericht

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