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Häufig gestellte Fragen 

Erste Hilfe Aus- & Fortbildung für Vereine, Übungsleiter /Trainer 

Wie wird der Kurs abgerechnet ?

Voraussetzung für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz: der Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses.

Wussten Sie, dass?

Die Kosten für die Ausbildung und regelmäßige Fortbildung der Übungsleiter, aber auch der Vereinsmitglieder, in Erster Hilfe übernimmt in der Regel alle zwei Jahre die für Sportvereine zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Das bedeutet, dass die Aus- und Fortbildung für Sportvereine vollständig kostenfrei ist.

Die Lehrgangskosten werden direkt über ein Abrechnungsformular mit der VBG abgerechnet. In diesem Formular müssen unter anderem der Name der teilnehmenden Person und die Mitgliedsnummer des Vereins bei der VBG angegeben werden. Vereine ohne eigene VBG-Mitgliedsnummer können die Mitgliedsnummer des LSB NRW verwenden.

Die einzige Voraussetzung: Die Teilnehmer*innen müssen am Kurstag mindestens 15,5 Jahre alt sein.

Wie lange Dauert der Kurs ?

  • Der Erste-Hilfe-Kurs dauert 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 min

Haftung von Übungsleitern bei unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen
Kernaussage der Entscheidung: Übungsleiter können bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Vereinstraining persönlich haften, wenn dabei ein Teilnehmer zu Schaden kommt. Gleiches gilt für die Haftung des Veranstalters der Trainingsmaßnahme.  Hier geht es zum Bericht

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