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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder für Grund- und Förderschulen

Alle Antworten auf Ihre Fragen

WER KANN DIESEN KURS BESUCHEN?

Dieser Kurs ist speziell für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie in Grund- und Förderschulen (einschließlich Offener Ganztag, Mittagsbetreuung etc.) konzipiert. Er kombiniert sowohl die speziellen Ausbildungsinhalte für die Erste-Hilfe-Leistung am Kind als auch die am Erwachsenen und umfasst neun Unterrichtseinheiten. Um Ersthelfer zu bleiben ist das erworbene Wissen im Abstand von zwei Jahren aufzufrischen (Karenzzeit +/- acht Wochen). Mit dem Besuch des Kurses Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder werden alle Voraussetzungen, die auch an die Erste-Hilfe-Ausbildung gemäß § 26 der DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention gestellt werden, erfüllt.

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Genauere Informationen zum Thema "Sicher Schule" erhalten Sie auf der Internetseite der DGUV

FÃœR WIE VIELE ERSTHELFERINNEN UND ERSTHELFER WERDEN DIE AUSBILDUNGSKOSTEN DURCH DIE UNFALLKASSE NRW GETRAGEN?

Die Unfallkasse NRW als zuständiger Unfallversicherungsträger für Schülerinnen und Schüler sowie für angestellte Lehrkräfte empfiehlt den Schulen 20 % des pädagogischen Personals als Ersthelferinnen/Ersthelfer auszubilden. Für diese Personenzahl trägt die Unfallkasse NRW alle zwei Jahre die Lehrgangskosten nach § 23 Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Betreuungspersonen aus dem Bereich Offener Ganztag werden zusammen mit den Lehrkräften als pädagogisches Personal angesehen. Schulhausmeisterinnen bzw. Schulhausmeister an Grundschulen können diesen Kurs ebenfalls besuchen.


Besonderheiten an privaten und konfessionellen Schulen: Hausmeister/innen und Sekretär/innen sind bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) versichert. Bitte klären Sie dort die Kostenübernahme.

WIE IST DER ABLAUF?

Sie sprechen mit uns einen geeigneten Termin ab. Die Gutscheine fordern Sie dann bitte ca. vier Wochen vor Kursbeginn mit dem vollständig ausgefüllten Formular an und senden es entweder per E-Mail, Fax oder Post an Unfallkasse NRW. Bitte wählen Sie nur einen Ãœbertragungsweg an die Unfallkasse NRW. Sie erhalten die Original-Gutscheine mit der Post. Ein Versand per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Der Original-Gutschein wird am Kurstag von den Teilnehmenden unterschrieben und beim uns abgegeben. Die Abrechnung erfolgt zwischen uns und der Unfallkasse NRW. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

WANN MUSS DER KURS AUFGEFRISCHT WERDEN?

Um anerkannter Ersthelfer zu werden, muss die Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert werden. Um Ersthelfer zu bleiben ist eine regelmäßige Teilnahme alle zwei Jahre (Karenzzeit +/- acht Wochen) an einer Erste-Hilfe-Fortbildung erforderlich. Beide Kurse umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten.

SOLL EIN EINZEL- ODER SAMMELGUTSCHEIN ANGEFORDERT WERDEN?

Wenn mehrere Personen Ihrer Einrichtung am selben Kurs teilnehmen, fordern Sie bitte einen entsprechenden Sammelgutschein an

FÜR WEN IST EINE KOSTENÜBERNAHME NICHT MÖGLICH?

Schüler/innen, Praktikanten/innen, Personen im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ), Personen im Bundesfreiwilligendienst (Bufdis), Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige und diesen gleichzusetzenden Personen.

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