
Erste Hilfe- & Notfallschulungen für Pflegekräfte nach
MDK Richtlinen
Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung sind Pflegedienste verpflichtet, nachzuweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen bestehen (gemäß der Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V).
Mit unserer speziell für Pflegekräfte konzipierten Erste-Hilfe-Fortbildung können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter sowohl in Erster Hilfe schulen als auch kontinuierlich fort- und weiterbilden.
Ein Notfall stellt immer eine Ausnahmesituation dar, die den gewohnten Ablauf schnell an ihre Grenzen bringt. Daher ist es wichtig, solche Situationen regelmäßig zu üben, um in echten Notfällen professionell handeln zu können.
Der Fokus unseres Trainings liegt auf der Teamarbeit in Notfallsituationen. Durch die Optimierung und Verbesserung der Abläufe in solchen Szenarien sollen Ausnahmesituationen besser gemeistert und somit die Patientensicherheit nachhaltig erhöht werden.
Dauer:
Je nach Umfang und Themeninhalte. Mindestens jedoch 4 Stunden/Jahr
Termine:
Bei der Wahl des Termins und der Uhrzeit richten wir uns ganz nach Ihren Vorstellungen. Melden Sie sich gerne, dann können wir alle Details besprechen.
Ort:
Bei Ihnen vor Ort in der Pflegeeinrichtung oder in unseren Schulungsräumen
Kosten:
Sprechen Sie uns bitte an! Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot
In wenigen Schritten zu Ihrem individuellen Kurs:
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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren offenen Fragen, gewünschten Kursterminen, Teilnehmerzahl etc.
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Wir vereinbaren Ihren Wunschtermin für den Kurs
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Sie erhalten eine schriftliche Kursbestätigung
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Die Schulung findet zu Ihrem Wunschtermin statt

Brandschutz- & Evakuierungshelfer
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer Ausbildung nach DGUV Information 205-023.
Wie viele Brandschutzhelfer müssen anwesend sein?
Kombinieren Sie die Ersthelfer Schulung mit der Brandschutzhelfer Schulung! Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein Angebot.