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Brandschutzhelfer
Sammelpunkt Evakuierungshelfer

Brandschutz- & Evakuierungshelfer 

In Deutschland und in allen europäischen Ländern ist der Arbeitgeber verpflichtet Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben im Bereich des Betrieblichen Brandschutzes übernehmen. Bei einem (nach der Gefährdungsbeurteilung beurteilten) Betrieb mit normaler Brandgefahr sind ca. 5 % und in allen anderen Betrieben 10 % der Mitarbeiter zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern auszubilden. Striktere Vorschriften gibt es z.B. für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

 

Die Inhalte der Brandschutz- und Evakuierungshelferausbildung sollten in regelmäßigen Abständen wiederholt werden (alle 3 - 5 Jahre). Mitarbeiter*innen die feuergefährliche Arbeiten verrichten sowie Nachtwächter*innen und Sicherheitspersonal, sollten mindestens einmal jährlich an einem Wiederholungskurs teilnehmen.

Inhalte der Schulung:

  • Grundzüge des Brandschutzes

  • Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Gefahren durch Brände 

  • Verhalten im Brandfall

  • Grundlagen der Evakuierung

  • Praktische Feuerlöschübung 

Rechtsgrundlagen & Informationen:

  • DGUV Information 205 - 023 & 205-033

  • Arbeitsschutzgesetz §§ 10 & 12

  • ASR A2.2

  • ASR A2.3 

Dauer:


Für die Aus- & Fortbildung werden vier Stunden angesetzt (bis 10 Personen) 

inklusive des praktischen Teils.

Zielgruppe:

  • Angestellte aller Betriebe

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst

  • Vereinsmitglieder 

  • Interessierte Privatpersonen 

Termine:

Bei der Wahl des Termins und der Uhrzeit richten wir uns ganz nach Ihren Vorstellungen. Melden Sie sich gerne, dann können  wir alle Details besprechen.

Ort: 

Bei Ihnen: Speziell auf Ihren Betrieb zugeschnitten, in Ihren Räumlichkeiten, schulen wir Sie und/oder Ihre Mitarbeiter. Wir nutzen in unseren Schulungen ein sicheren Brandsimulator (Gas betrieben) und Übungsfeuerlöscher, ausschließlich mit Wasser gefüllt. Es reicht ein Schulungsraum in angemessener Größe und eine Außenfläche von 10m x 10m für die Praxis oder Sie buchen einen Platz in unseren offenen Schulungen in Hamm / Bad Sassendorf. 

Kosten:

  • Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihre InHouse-Schulung

In wenigen Schritten zu Ihrer individuelle Brandschutz- & Evakuierungshelfer-Schulung:

  1. Rufen Sie uns an  oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren offenen Fragen, gewünschten Kursterminen etc. 

  2. Wir vereinbaren Ihren Wunschtermin für den Kurs

  3. Sie erhalten eine schriftliche Kursbestätigung

  4. Schulung findet zu Ihrem Wunschtermin statt

HLW

Betriebliche Ersthelfer
Aus- & Fortbildung

In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen. Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.

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