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Herz Lungen Wiederbelebung

Erste Hilfe Schulungen für Unternehmen 

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Betriebliche Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele Ersthelfer Sie in Ihrem Unternehmen benötigen, ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 § 26. Diese besagt, dass bei zwei bis 20 Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein muss. Sind mehr als 20 Mitarbeiter vorhanden, gilt:

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  • für Verwaltungs- und Handelsbetriebe: 5 % der Beschäftigten

  • in sonstigen Betrieben: 10 % der Beschäftigten

  • in Kindertageseinrichtungen: je Kindergruppe ein Ersthelfer

  • in Hochschulen: 10 % (nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 siebtes Sozialgesetzbuch)

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Jedoch müssen bei der Anzahl der betrieblichen Ersthelfer Faktoren wie Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Urlaub, Fortbildung, Krankheit und Personalwechsel, berücksichtigt werden, um zu gewährleisten, dass immer die geforderte Anzahl betrieblicher Ersthelfer anwesend ist. 

Die Ersten-Hilfe-Ausbildung (Grundkurs) 9 Unterrichtseinheiten:

 

Hier werden zunächst die Grundlagen vermittelt. Diese richtet sich an alle, die zuvor noch nie einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben oder bei denen dieser insgesamt länger als zwei Jahre zurück liegt.

Auch Fahrschüler aller Führerscheinklassen, sowie nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Personen die eine Bescheinigung zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis benötigen, können die Erste-Hilfe-Ausbildung besuchen.

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Die Erste-Hilfe-Fortbildung 9 Unterrichtseinheiten:

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dieser Kurs knüpft an das erworbene Wissen der Ausbildung an. Voraussetzung für eine Fortbildung ist, dass der letzte Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses nicht länger als zwei Jahre zurück liegt. Dabei ist es egal, ob es sich um die Aus- oder Fortbildung handelt. Hier werden nicht nur bereits behandelte Themen wieder aufgefrischt und vertieft, sondern auch weitere Inhalte aufgegriffen und nach persönlichen Interesse behandelt.

 

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Termine:

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Bei der Wahl des Termins und der Uhrzeit richten wir uns ganz nach Ihren Vorstellungen. Melden Sie sich gerne, dann können  wir alle Details besprechen.

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Ort: 

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Bei Ihnen: Deutschlandweit ab 15 Teilnehmern kostenfrei in Ihren Räumlichkeiten. Gerne bieten wir Ihnen diesen Service auch bei einer geringeren Anzahl von Teilnehmern an.

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Kosten:

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Die Schulungen sind über die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen abrechenbar, sodass die Schulung für Ihr Unternehmen und Mitarbeiter kostenfrei sind. Auch die Abrechnung über das Gutscheinen-Verfahren stellt kein Problem dar. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

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In wenigen Schritten zu Ihrem individuellen Kurs:

  1. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren offenen Fragen, gewünschten Kursterminen, Teilnehmerzahl etc. 

  2. Wir vereinbaren Ihren Wunschtermin für den Kurs

  3. Sie erhalten eine schriftliche Kursbestätigung

  4. Ausfüllen des BG-Formulars/ Beantragung der Gutscheine bei der Unfallkasse(siehe Download)

  5. Erste Hilfe Kurs findet zu Ihrem Wunschtermin statt

Brandschutzhelfer

Brandschutz- & Evakuierungshelfer 

Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer Ausbildung nach DGUV Information 205-023.

Wie viele Brandschutzhelfer müssen anwesend sein?

Kombinieren Sie die Ersthelfer Schulung mit der Brandschutzhelfer Schulung! Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein Angebot.

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