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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Alle Antworten auf Ihre Fragen

WER KANN DIESEN KURS BESUCHEN?

Beschäftigte an staatlichen und privaten weiterführenden Schulen, die als betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer eingesetzt werden sollen (pädagogisches Personal, Schulhausmeister/innen und Schulsekretär/innen).

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Genauer Informationen zum Thema " Sichere Schule " erhalten Sie auf der Seite der DGUV

FÃœR WIE VIELE ERSTHELFERINNEN UND ERSTHELFER WERDEN DIE AUSBILDUNGSKOSTEN DURCH DIE UNFALLKASSE NRW GETRAGEN?

Die Unfallkasse NRW als zuständiger Unfallversicherungsträger für Schülerinnen und Schüler sowie für angestellte Lehrkräfte empfiehlt den Schulen 20 % des pädagogischen Personals als Ersthelferinnen/Ersthelfer auszubilden. Hierzu gehören neben dem Lehrpersonal auch Beschäftigte des offenen Ganztags. Für diese Personenzahl übernimmt die Unfallkasse NRW alle zwei Jahre die Lehrgangskosten nach § 23 Sozialgesetzbuch (SGB VII).

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Besonderheiten an kommunalen Schulen:

Hausmeister/innen und Sekretär/innen sind kommunale Angestellte. Nehmen diese gemeinsam mit dem pädagogischen Personal am Kurs teil, geben Sie dieses bitte im Formular an.

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Besonderheiten an privaten und konfessionellen Schulen:

Hausmeister/innen und Sekretär/innen sind bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) versichert. Bitte klären Sie dort die Kostenübernahme.

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WIE IST DER ABLAUF?

Sie sprechen mit uns einen geeigneten Termin ab. Die Gutscheine fordern Sie dann bitte ca. vier Wochen vor Kursbeginn mit dem vollständig ausgefüllten Formular an und senden es entweder per E-Mail, Fax oder Post an Unfallkasse NRW. Bitte wählen Sie nur einen Ãœbertragungsweg an die Unfallkasse NRW. Sie erhalten die Original-Gutscheine mit der Post. Ein Versand per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Der Original-Gutschein wird am Kurstag von den Teilnehmenden unterschrieben und beim uns abgegeben. Die Abrechnung erfolgt zwischen uns und der Unfallkasse NRW. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

WANN MUSS DER KURS AUFGEFRISCHT WERDEN?

Um anerkannter Ersthelfer zu werden, muss die Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert werden. Um Ersthelfer zu bleiben ist eine regelmäßige Teilnahme alle zwei Jahre (Karenzzeit +/- acht Wochen) an einer Erste-Hilfe-Fortbildung erforderlich. Beide Kurse umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten.

SOLL EIN EINZEL- ODER SAMMELGUTSCHEIN ANGEFORDERT WERDEN?

Wenn mehrere Personen Ihrer Einrichtung am selben Kurs teilnehmen, fordern Sie bitte einen entsprechenden Sammelgutschein an

FÜR WEN IST EINE KOSTENÜBERNAHME NICHT MÖGLICH?

Schüler/innen, Praktikanten/innen, Personen im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ), Personen im Bundesfreiwilligendienst (Bufdis), Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige und diesen gleichzusetzenden Personen.

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