Häufig gestellte Fragen
Erste-Hilfe Aus- & Fortbildung für anerkannte Kindertagespflegepersonen
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Die Gutscheine können ausschließlich durch die Jugendämter oder durch von den Jugendämtern beauftragte Institutionen beantragt werden. Nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zu Ihrer zuständigen Fachberatung auf .
Wer kann diese Schulung besuchen?
Dieser Kurs ist speziell für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie in Grundschulen konzipiert. Er kombiniert sowohl die speziellen Ausbildungsinhalte für die Erste-Hilfe-Leistung am Kind als auch die am Erwachsenen und umfasst neun Unterrichtseinheiten. Um Ersthelfer zu bleiben ist das erworbene Wissen im Abstand von zwei Jahren aufzufrischen (Karenzzeit +/- acht Wochen). Mit dem Besuch des Kurses
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder werden alle Voraussetzungen, die auch an die Erste-Hilfe-Ausbildung gemäß § 26 der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention gestellt werden, erfüllt.
Die anerkannten Tagespflegepersonen, müssen mindestens seit zwei Jahren Tageskinder betreuen, die bei der Unfallkasse NRW versichert sind.
Angehende Kindertagespflegepersonen die sich in der Zertifizierung befinden müssen die Kosten für die Schulung selbst tragen. Sprechen Sie uns bitte an, wir machen Ihnen gerne ein Angebot für eine Schulung in der Gruppe oder Sie besuchen einen unserer offenen Schulungen.
Wie ist der Ablauf ?
Sie sprechen mit uns einen geeigneten Termin ab. Die Gutscheine müssen dann bitte ca. vier Wochen vor Kursbeginn mit dem vollständig ausgefüllten Formular an und senden es entweder per E-Mail, Fax oder Post an Unfallkasse NRW. Bitte wählen Sie nur einen Übertragungsweg an die Unfallkasse NRW. Sie erhalten die Original-Gutscheine dann mit der Post. Der Original-Gutschein wird am Kurstag von den Teilnehmenden unterschrieben und beim uns abgegeben. Die Abrechnung erfolgt zwischen uns und der Unfallkasse NRW. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wann muss diese Schulung aufgefrischt werden ?
Um anerkannter Ersthelfer zu werden, muss die Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert werden. Um Ersthelfer zu bleiben ist eine regelmäßige Teilnahme alle zwei Jahre (Karenzzeit +/- acht Wochen) an einer Erste-Hilfe-Fortbildung erforderlich. Beide Kurse umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten.
Soll ein Einzel- oder Sammelgutscheinangefordert werden ?
Da die Kindertagespflegepersonen erfahrungsgemäß sehr gut vernetzt sind, ist es von Vorteil, wenn Sie sich zu mindestens 12 maximal 20 Teilnehmer:innen zusammen tun. Somit kann das Jugendamt einen Sammelgutschein für alle Teilnehmer*innen anfordern. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Einzelanforderung über das zuständige Jugendamt aber auch möglich.