Häufig gestellte Fragen
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder in Kindertageseinrichtungen
Alle Antworten auf Ihre Fragen
Wer kann diese Schulung besuchen?
Dieser Kurs ist speziell für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen sowie in Grundschulen konzipiert.
Er kombiniert sowohl die speziellen Ausbildungsinhalte für die Erste-Hilfe-Leistung am Kind als auch die am Erwachsenen und umfasst neun Unterrichtseinheiten. Um Ersthelfer zu bleiben ist das erworbene Wissen im Abstand von zwei Jahren aufzufrischen (Karenzzeit +/- acht Wochen). Mit dem Besuch des Kurses Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder werden alle Voraussetzungen, die auch an die Erste-Hilfe-Ausbildung gemäß § 26 der DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention gestellt werden, erfüllt.
Für wie viele Ersthelfer*innen werden die Schulungskosten durch die Unfallkasse NRW getragen?
Pro Kindergruppe in einer Kindertageseinrichtung muss mindestens ein/e Erzieher/in in der Ersten Hilfe ausgebildet sein. Die Unfallkasse NRW als zuständiger Unfallversicherungsträger der Kinder Ihrer Kindertageseinrichtung übernimmt für diese Mindestanforderung alle zwei Jahre die Kosten. Darüber hinaus übernimmt die Unfallkasse NRW zusätzlich alle zwei Jahre die Kosten für zwei weitere Beschäftigte pro Kindertageseinrichtung.
Wie ist der Ablauf?
Sie sprechen mit uns einen geeigneten Termin ab. Die Gutscheine fordern Sie dann bitte ca. vier Wochen vor Kursbeginn mit dem vollständig ausgefüllten Formular an. Dies können Sie hier ausfüllen und online an die Unfallkasse NRW senden. Sie erhalten die Original-Gutscheine mit der Post. Ein Versand per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Der Original-Gutschein wird am Kurstag von den Teilnehmenden unterschrieben und beim uns abgegeben. Die Abrechnung erfolgt zwischen uns und der Unfallkasse NRW. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wann muss die Schulung aufgefrischt werden?
Um anerkannter Ersthelfer zu werden, muss die Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert werden. Um Ersthelfer zu bleiben ist eine regelmäßige Teilnahme alle zwei Jahre (Karenzzeit +/- acht Wochen) an einer Erste-Hilfe-Fortbildung erforderlich. Beide Kurse umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten.
Soll ein Einzel- oder Sammelgutschein angefordert werden?
Wenn mehrere Personen Ihrer Einrichtung am selben Kurs teilnehmen, fordern Sie bitte einen entsprechenden Sammelgutschein an
Für wen ist die Kostenübernahme nicht möglich?
Schüler/innen, Praktikanten/innen, Personen im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ), Personen im Bundesfreiwilligendienst (Bufdis), Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige und diesen gleichzusetzenden Personen.
Hinweis für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft
Es besteht ein Kooperationsvertrag mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW). Das Antrags- und Abrechnungsverfahren der Ersten Hilfe für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft wird ausschließlich von der Unfallkasse NRW durchgeführt. Mit den von der Unfallkasse NRW finanzierten Ersthelfer/innen ist somit auch Ihre Verpflichtung aus § 26 DGUV Vorschrift 1 (ein/e Ersthelfer/in je Kindergruppe) gegenüber der BGW erfüllt.