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Häufig gestellte Fragen

Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder in Kindertageseinrichtungen  
Alle Antworten auf Ihre Fragen

Wer kann diese Schulung besuchen?

Dieser Kurs ist speziell für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen sowie in Grundschulen konzipiert.

Er kombiniert sowohl die speziellen Ausbildungsinhalte für die Erste-Hilfe-Leistung am Kind als auch die am Erwachsenen und umfasst neun Unterrichtseinheiten. Um Ersthelfer zu bleiben ist das erworbene Wissen im Abstand von zwei Jahren aufzufrischen (Karenzzeit +/- acht Wochen). Mit dem Besuch des Kurses Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder werden alle Voraussetzungen, die auch an die Erste-Hilfe-Ausbildung gemäß § 26 der DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention gestellt werden, erfüllt.

Für wie viele Ersthelfer*innenwerden die Schulungskosten durch die Unfallkasse NRW getragen?

Pro Kindergartengruppe muss mindestens eine Erzieherin bzw. ein Erzieher in der Ersten Hilfe ausgebildet sein. Die Unfallkasse NRW als zuständiger Unfallversicherungsträger der Kinder Ihrer Einrichtung übernimmt für diese Mindestanforderung alle zwei Jahre die Kosten.

 

Neu: Ab dem 01.01.2021 übernimmt die Unfallkasse NRW zusätzlich alle zwei Jahre die Kosten der Ersthelfer-Ausbildung für zwei weitere Beschäftigte pro Kindertageseinrichtung.

Wie ist der Ablauf? 

Sie sprechen mit uns einen geeigneten Termin ab. Die Gutscheine fordern Sie dann bitte ca. vier Wochen vor Kursbeginn mit dem vollständig ausgefüllten Formular an und senden es entweder per E-Mail, Fax oder Post an Unfallkasse NRW. Bitte wählen Sie nur einen Übertragungsweg an die Unfallkasse NRW. Sie erhalten die Original-Gutscheine mit der Post. Ein Versand per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Der Original-Gutschein wird am Kurstag von den Teilnehmenden unterschrieben und beim uns abgegeben. Die Abrechnung erfolgt zwischen uns und der Unfallkasse NRW. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wann muss die Schulung aufgefrischt werden?

Um anerkannter Ersthelfer zu werden, muss die Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert werden. Um Ersthelfer zu bleiben ist eine regelmäßige Teilnahme alle zwei Jahre (Karenzzeit +/- acht Wochen) an einer Erste-Hilfe-Fortbildung erforderlich. Beide Kurse umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten.

Soll ein Einzel- oder Sammelgutschein angefordert werden?

Wenn mehrere Personen Ihrer Einrichtung am selben Kurs teilnehmen, fordern Sie bitte einen entsprechenden Sammelgutschein an

Für wen ist die Kostenübernahme nicht möglich?

Schüler/innen, Praktikanten/innen, Personen im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ), Personen im Bundesfreiwilligendienst (Bufdis), Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige und diesen gleichzusetzenden Personen.

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