Hygienebeauftragte/er
Gemeinschaftsunterkünfte
Nach § 36 Abs. 1IfSG müssen Gemeinschaftseinrichtungen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Der Leiter der Einrichtung trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Erfordernisse und nimmt seine Verantwortung durch Anleitung und Kontrolle wahr. Er kann zu seiner Unterstützung einen Hygienebeauftragten bzw. ein Hygieneteam benennen.
Zielgruppe:
Hygieneverantwortliche aus Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber, Spätaussiedler, Flüchtlinge und Obdachlose
Dieses Modul ist ein Weiterbildungsmodul zu verstehen und setzt die Teilnahme am Grundmodul/Pflichtmodul voraus.
Dauer:
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8 Unterrichtseinheiten
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1 Tag
Inhalt:
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Raum- und gebäudetechnische Anforderungen
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Personal- und Körperhygiene
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Trinkwasserhygiene
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Küchen- und Lebensmittelhygiene
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Hygiene im Außenbereich, Reinigung, Desinfektion, Abfallentsorgung
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Ausbruchsmanagement
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Schutzkleidung und Schutzausrüstung
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Schriftliche Abschlussprüfung
Ort:
Bei Ihnen: Deutschlandweit in Ihren Räumlichkeiten. Oder in unseren Schulungsräumen in Hamm oder Bad Sassendorf
Kosten:
Sprechen Sie uns bitte an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot