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Lehrer und Klasse

Erste Hilfe Aus- & Fortbildungen für Schulen und Kindergärten 

In Deutschland sind Lehrkräfte und Erzieher gesetzlich verpflichtet, regelmäßig in Erster Hilfe ausgebildet und fortgebildet zu werden, insbesondere wenn sie als betriebliche Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen tätig sind. Diese speziellen Erste-Hilfe-Kurse richten sich an Personen, die mit Kindern arbeiten, und vermitteln praxisnahes Wissen für den Notfall.

Kursinhalte und Zielgruppen

​Die Schulungen umfassen in der Regel 9 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) und behandeln sowohl allgemeine Erste-Hilfe-Maßnahmen als auch kinderspezifische Notfälle.

 

Themenschwerpunkte sind unter anderem:

  • Kontrolle der Vitalfunktionen

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Kindern und Erwachsenen

  • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit, Atem- und Kreislaufstörungen

  • Versorgung von Wunden, Blutungen, Knochenbrüchen und Verbrennungen

  • Umgang mit Vergiftungen, Krampfanfällen, Asthma und anderen häufigen Kindernotfällen

 

Diese Kurse sind speziell für:

Kostenübernahme durch  Unfallversicherungsträger

Die Kosten für diese Erste-Hilfe-Kurse werden in vielen Fällen von den zuständigen Unfallversicherungsträgern übernommen. Dazu ist es erforderlich, vor Kursbeginn eine Kostenübernahmeerklärung bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu beantragen. Beispielsweise können Kindertagesstätten, Schulen und Kindertagespflegepersonen in NRW über die Unfallkasse NRW eine Kostenübernahme beantragen .

Um die Ersthelferqualifikation aufrechtzuerhalten, ist eine regelmäßige Fortbildung alle zwei Jahre erforderlich. Dies stellt sicher, dass die Teilnehmenden stets auf dem neuesten Stand der Erste-Hilfe-Maßnahmen sind und im Notfall sicher und kompetent handeln können.

In wenigen Schritten zu Ihrem Kurs:

  1. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, gewünschten Kursterminen, Teilnehmerzahl etc.

  2. Wir vereinbaren Ihren Wunschtermin für den Kurs

  3. Sie erhalten eine schriftliche Kursbestätigung

  4. Vor Kursbeginn, ausfüllen des BG-Formulars/ Beantragung der Gutscheine bei der Unfallkasse

       (Hinweis für Grundschulen)

        (Hinweis für weiterführende Schulen)

        (Hinweise für Tagespflegepersonen)

        (Hinweis für  Kindertageseinrichtungen)

   Kurs findet zu Ihrem Wunschtermin statt

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