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Baupläne besprechen

In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen. Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.

Wir unterstützen Sie dabei, den geforderten betrieblichen Arbeitsschutz nachzukommen und bilden Ihre Mitarbeiter DGUV konform in Ihrem Unternehmen aus. Hierbei können wir individuell auf Ihre Termin wünsche eingehen.

Lehrer und Klasse

Erzieher, Tagesmütter und Lehrer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, an Schulen, Kindertagesstätten (KiTa) und Tageseinrichtungen müssen nach gesetzlichen Vorgaben einen speziellen Erste Hilfe Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen absolvieren.

 

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner! Wir führen regelmäßig In-House-Schulungen in Schulen, KITA’s, Betreuungseinrichtungen durch. Für interessierte Privatpersonen / Familien ist dieser Kurs ebenfalls geeignet.

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Erste Hilfe Schulungen für die Freiwillige Feuerwehr: Professionelle Ausbildung für Notfallsituationen

Für die Freiwillige Feuerwehr ist eine fundierte Erste-Hilfe-Ausbildung nicht nur „nice to have“, sondern ein zentraler Baustein der Einsatz- und Eigenschutzfähigkeit: Feuerwehrangehörige sind häufig als Erste vor Ort, müssen lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten (z. B. Blutstillung, Reanimation, Atemwegsmanagement), bis der Rettungsdienst übernimmt – und ebenso Unfälle im Übungs- und Ausbildungsdienst sicher beherrschen.

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Gesetzliche/regelbasierte Voraussetzungen in NRW 

In Nordrhein-Westfalen ist die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen organisatorisch klar geregelt:

  • Nach § 32 BHKG NRW sind die Gemeinden verpflichtet, die Grundausbildung durchzuführen und die Kräfte fortzubilden.

  • Die Grundausbildung orientiert sich in der Praxis an der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 2 (Truppmann/Truppführer) – hier ist Erste Hilfe typischer Bestandteil der Basisausbildung.

  • Zusätzlich gelten für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ sowie die DGUV Regel 105-049, die u. a. die Organisation und Maßnahmen der Ersten Hilfe im Feuerwehrdienst konkretisieren.

Sportvereine

Voraussetzung für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz eines der Landes-Sportverbände ist u.a. der Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses.

Hätten Sie's gewusst? Die Kosten für die Ausbildung und regelmäßige Fortbildung der Übungsleiter in Erster Hilfe übernimmt i.d.R. (alle zwei Jahre) die für Sportvereine zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Kontaktieren Sie uns gerne und wir helfen Ihnen gerne weiter

Unsere Erste-Hilfe-Schulungen
entsprechen den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für alle Führerscheinklassen sowie der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für die Erste-Hilfe in Betrieben, in Vereinen, in Schulen und in Betreuungseinrichtungen für Kinder und freiwillige Feuerwehren

Dies ermöglicht es uns, Ihnen anerkannte Aus- und Fortbildungen anzubieten und diese durch eine bei allen Behörden und Ämtern (z.B. Straßenverkehrsamt) anerkanntes Zertifikat, für die erfolgreiche Teilnahme an unseren Kursen auszustellen.
Selbstverständlich ist dieses Zertifikat ebenso für den betrieblichen Ersthelfer anerkannt

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