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Erste Hilfe Schulungen 

Unsere Erste-Hilfe-Schulungen entsprechen den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für alle Führerscheinklassen sowie der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für die Erste-Hilfe in Betrieben, in Vereinen, in Schulen und in Betreuungseinrichtungen für Kinder.

Dies ermöglicht es uns, Ihnen anerkannte Aus- und Fortbildungen anzubieten und diese durch eine bei allen Behörden und Ämtern (z.B. Straßenverkehrsamt) anerkanntes Zertifikat, für die erfolgreiche Teilnahme an unseren Kursen auszustellen.

Selbstverständlich ist dieses Zertifikat ebenso für den betrieblichen Ersthelfer anerkannt.

Baupläne besprechen

In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen. Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.

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Wir unterstützen Sie dabei, den geforderten Betrieblichen Arbeitsschutz nachzukommen und bilden Ihre Mitarbeiter DGUV konform, auch in Ihrem Unternehmen aus. Hierbei können wir individuell auf Ihre Termin wünsche eingehen.

Lehrer und Klasse

Erzieher, Tagesmütter und Lehrer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, an Schulen, Kindertagesstätten (KiTa) und Tageseinrichtungen müssen nach gesetzlichen Vorgaben einen speziellen Erste Hilfe Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen absolvieren. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner! Wir führen regelmäßig In-House-Schulungen in Schulen, KITA’s, Betreuungseinrichtungen und Vereinen durch. Für interessierte Privatpersonen ist dieser Kurs ebenfalls geeignet.

Aus- & Fortbildungen für Pflegekräfte nach MDK Richtlinien 

Pflegekraft

Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132  SGB V

Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens vier Fortbildungsstunden müssen Pflegefachkräfte alle 2 Jahre absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V. Wir unterstützen Sie dabei, Ihrer Verpflichtung nachzukommen und bilden Sie und/oder  Ihre Mitarbeiter*innen, nach Ihren Wünschen, auch in Ihrem Unternehmen aus. Hierbei können wir individuell auf Ihre Terminwünsche eingehen.

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Sportvereine

Voraussetzung für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz eines der Landes-Sportverbände ist u.a. der Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses.

Hätten Sie's gewusst? Die Kosten für die Ausbildung und regelmäßige Fortbildung der Übungsleiter in Erster Hilfe übernimmt i.d.R. (alle zwei Jahre) die für Sportvereine zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Kontaktieren Sie uns gerne und wir helfen Ihnen gerne weiter

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