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Rotes Brandschutz-Emblem mit Flamme und Schriftzug Brandschutzbeauftragter neben einem roten Feuerlöscher und einem Brandmelder

Externer Brandschutzbeauftragter in NRW

Wir übernehmen die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten für Ihren Betrieb oder Ihre Einrichtung: Begehungen, Brandschutzordnung, Pläne, Unterweisung und Abstimmung mit Behörden und Versicherern. Die Gesamtverantwortung bleibt bei Ihnen. Wir sorgen dafür, dass Sie den Überblick behalten und im Ernstfall nachweisen können, was getan wurde.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Begehungen und Kontrolle

Wir gehen Ihr Gebäude regelmäßig ab, prüfen Fluchtwege, Kennzeichnungen, Brandschutztüren und Löschmittel und halten Mängel schriftlich fest.

Brandschutzbeauftragter in Warnweste dokumentiert bei einer Begehung mit Klemmbrett einen Feuerlöscher und den Fluchtplan im Flur

Brandschutzordnung und Pläne

Wir erstellen oder aktualisieren Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sowie Alarm- und Räumungskonzepte und führen die Nachweise.

Collage aus Flucht- und Rettungsplänen, Ordnern mit Brandschutzordnung, Fluchtwegschild, Brandmelder und Feuerlöschern

Unterweisung, Übungen und Beratung

Unterweisung und Übungen

Wir unterweisen Ihre Beschäftigten, planen Räumungsübungen und bilden auf Wunsch Brandschutzhelfer bei Ihnen vor Ort aus.

Ausbilder zeigt fünf Teilnehmenden in dunkler Arbeitskleidung vor einer Halle mit einem Feuerlöscher einen Löschversuch, daneben stehen weitere Feuerlöscher

Beratung und Abstimmung

Wir beraten bei Um- und Neubauten, Nutzungsänderungen und feuergefährlichen Arbeiten und sind Ansprechpartner für Bauaufsicht, Feuerwehr und Versicherer.

Brandschutzbeauftragter in Warnweste bespricht mit Betreibern einen Flucht- und Rettungsplan am Tisch

Wer braucht einen Brandschutzbeauftragten?

Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten bestellen müssen, hängt von Nutzung und Größe Ihres Gebäudes ab. In NRW ist er für stationäre Pflegeeinrichtungen vorgeschrieben (Pflege- und Betreuungsbaurichtlinie) und für Industriebauten ab 5.000 m² Geschossgrundfläche (Muster-Industriebaurichtlinie). Darunter entscheiden Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und Versicherer.

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Typische Kunden: stationäre Pflegeeinrichtungen, Gewerbe- und Industriebetriebe, Handwerksbetriebe, Kitas und Schulen. Praxen und kleine Betriebe kommen oft mit Brandschutzhelfern aus. Wir sagen Ihnen offen, was bei Ihnen reicht.

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So läuft die Zusammenarbeit

Erstgespräch und Bestandsaufnahme:

Wir klären, was für Ihren Betrieb gilt, und prüfen Ihre Räume vor Ort.

Individuelles Angebot:

Sie erhalten ein Angebot, das zu Ihrem Betrieb und Ihrem Bedarf passt.

Laufende Betreuung:

Wir begehen Ihren Betrieb in festen Abständen, halten die Ergebnisse schriftlich fest und stehen Ihnen als fester Ansprechpartner zur Verfügung. Am Jahresende erhalten Sie einen Bericht.

Vom Retter lernen: Brandschutz aus der Praxis

Unterlagen eines Brandschutzbeauftragten: Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplan, Alarm- und Räumungskonzept, dazu Brandmelder, Fluchtwegschild und Feuerlöscher

Aktive Einsatzkräfte

Unser Wissen stammt aus echten Einsätzen, nicht aus Folien. Unser Team bringt langjährige Erfahrung aus Feuerwehr und Rettungsdienst mit.

Fachkunde

Ausgebildet zum Brandschutzbeauftragten am Haus der Technik in Essen nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 und DGUV Information 205-003.

Alles aus einer Hand

Auf Wunsch verbinden wir die Betreuung mit Ihrer Brandschutzhelfer-Ausbildung, vor Ort in Ihrem Betrieb.

Vorteile der externen Betreuung

Unterlagen eines Brandschutzbeauftragten: Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplan, Alarm- und Räumungskonzept, dazu Brandmelder, Fluchtwegschild und Feuerlöscher

Aktive Einsatzkräfte

Unser Wissen stammt aus echten Einsätzen, nicht aus Folien. Unser Team bringt langjährige Erfahrung aus Feuerwehr und Rettungsdienst mit.

Fachkunde

Ausgebildet zum Brandschutzbeauftragten am Haus der Technik in Essen nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 und DGUV Information 205-003.

Alles aus einer Hand

Auf Wunsch verbinden wir die Betreuung mit Ihrer Brandschutzhelfer-Ausbildung, vor Ort in Ihrem Betrieb.

Häufige Fragen zum externen Brandschutzbeauftragten

Brandschutz wirft oft Fragen auf. Als aktive Feuerwehrleute geben wir Ihnen die Antworten direkt aus der Einsatzpraxis.

01

Brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?

Das hängt von Nutzung und Größe Ihres Gebäudes ab. Für stationäre Pflegeeinrichtungen in NRW ist er vorgeschrieben, für Industriebauten ab 5.000 m². Sonst entscheiden Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und Versicherer. Wir klären das im Erstgespräch.

02

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?

Das richtet sich nach Größe, Nutzung und Brandgefährdung Ihres Betriebs. Nach einem kurzen Gespräch zu den Rahmenbedingungen erhalten Sie ein individuelles Angebot.

03

Wie oft finden Begehungen statt?

Den Rhythmus legen wir gemeinsam fest. Er richtet sich nach Art und Größe Ihres Betriebs.

04

Was ist der Unterschied zu Brandschutzhelfern?

Brandschutzhelfer löschen im Brandfall und helfen bei der Räumung. Der Beauftragte organisiert und überwacht den vorbeugenden Brandschutz und berät die Leitung. Beides ergänzt sich.

05

Wie läuft die Anfrage ab?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren das Erstgespräch.

06

Wer trägt die Verantwortung?

Die Gesamtverantwortung bleibt beim Betreiber oder Unternehmer. Der Brandschutzbeauftragte berät, kontrolliert und meldet Mängel. In seiner Fachkunde arbeitet er weisungsfrei.

Externen Brandschutzbeauftragten in NRW anfragen

Sprechen Sie mit uns über einen externen Brandschutzbeauftragten für Ihren Betrieb. Wir melden uns bei Ihnen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

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