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Erste-Hilfe Training Pflegeeinrichtungen NRW

Schutzbefohlene sicher begleiten
auch im Nachtdienst.

In der Pflege zählt Routine, wenn jede Sekunde zählt. Wir trainieren Ihr Team für den Ernstfall praxisnah, rechtssicher und direkt in Ihrer Einrichtung.

Verantwortung tragen, wenn man allein ist.

Medizinische Notfälle stellen Pflegekräfte vor erhebliche fachliche und rechtliche Herausforderungen. Insbesondere die strafrechtliche Garantenstellung sowie die daraus resultierende Obhuts- und Handlungspflicht erfordern ein sicheres, strukturiertes Vorgehen in kritischen Situationen. Die Frage „Habe ich richtig gehandelt?“ darf dabei nicht zur dauerhaften Belastung werden, sondern muss durch fundierte Handlungskompetenz ersetzt werden.


Als erfahrene Rettungsdienstler vermitteln wir praxisnahe Sicherheit durch realitätsgetreue Simulationen. Denn nachhaltige Handlungssicherheit entsteht dort, wo Wissen unter einsatznahen Bedingungen angewendet und trainiert wird.


Wir schulen Ihr Team direkt in der gewohnten Umgebung Ihrer Einrichtung und trainieren gezielt mit der vorhandenen Notfallausstattung. So stellen wir sicher, dass Abläufe, Materialeinsatz und Teamkommunikation unter realistischen Bedingungen eingeübt werden. Gleichzeitig unterstützen wir Sie dabei, Notfallstandards unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 113 SGB XI rechtssicher zu implementieren und im Arbeitsalltag zu festigen.


So schaffen wir die Grundlage dafür, dass Ihre Mitarbeitenden ihrer gesetzlichen Hilfspflicht gemäß § 323c StGB jederzeit souverän, strukturiert und verantwortungsvoll nachkommen können.

Erste-Hilfe Training Pflegeeinrichtungen NRW

Haftungs- &  Qualitätssicherheit

In stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen ist das regelmäßige Notfalltraining nicht nur eine Verpflichtung der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Vorschrift 1, sondern ein zentraler Pfeiler der einrichtungsinternen Qualitätssicherung gemäß § 113 SGB XI.

Für die Leitungsebene bildet die nachweisbare Qualifizierung des Personals einen unverzichtbaren Haftungsschutz, um der strafrechtlichen Garantenstellung sowie der gesetzlichen Hilfspflicht nach § 323c StGB jederzeit souverän gerecht zu werden. 

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Fortbildungsstruktur so zu optimieren, dass Ihre Dokumentation jeder Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) gemäß § 114 SGB XI lückenlos standhält und Sie die vertraglichen Anforderungen zur Sicherung der Pflegequalität gemäß § 132a SGB V rechtssicher erfüllen

Die 3 Säulen des Pflege-Konzepts

Pflegeheim - visual selection.png

Notfallmanagement im Bewohnerzimmer

Reanimation im Pflegebett, Umgang mit Absaugpumpen und Sauerstoff sowie Lagerungstechniken bei Bewusstlosigkeit unter räumlicher Enge.

Psychologie - visual selection.png

Deeskalation & Psychosoziale Hilfe

Sicherer Umgang mit akuten Verwirrtheitszuständen, Sturzfolgen und die Kommunikation mit Angehörigen in Krisensituationen.

Nachtdienst - visual selection.png

Training für den Nachtdienst

Spezielle Simulationen für Situationen mit minimaler Besetzung: Wie alarmiere ich effizient? Wer übernimmt welche Aufgabe, bis der Rettungsdienst eintrifft?

Vom Rettungsprofi für die Helden des Alltags.

Erste-Hilfe Training Pflegeeinrichtungen NRW

Schnittstellen-Profis

Wir kennen die Übergabe-Situation zwischen Pflege und Rettungsdienst aus tausenden Einsätzen.

Inhouse-Realismus

Wir schulen nicht im Seminarraum, sondern auf dem Flur und im Bewohnerzimmer.

Anerkannte Qualität

Unsere Zertifikate erfüllen alle Anforderungen des MDK und der Unfallversicherungsträger.

Sicherheit in der Pflege: Antworten für Einrichtungsleitungen.

In Pflegeberufen ist die psychische Belastung hoch – besonders, wenn es um Leben und Tod geht. Ein fundiertes Notfalltraining entlastet Ihre Mitarbeiter emotional und sichert Ihre Einrichtung rechtlich ab. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Organisation und Abrechnung.

01

Fortbildung nach §132 SGB V – Anforderungen, MD-Prüfung und Qualitätssicherung

In ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen sind Fortbildungen nach §132 SGB V ein zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung. Die gesetzlichen Vorgaben der Pflegekassen verpflichten Einrichtungen dazu, die fachliche Qualifikation ihres Personals durch regelmäßige Schulungen sicherzustellen und nachweisbar zu dokumentieren.

02

Häufigkeit der Fortbildungen

Zur Erfüllung der Anforderungen des Medizinischen Dienstes (MD) ist eine kontinuierliche Fortbildungsplanung erforderlich. Pflegekräfte müssen gemäß den vertraglichen Regelungen jährlich Fortbildungsstunden absolvieren. Für Notfalltrainings und Erste-Hilfe-Maßnahmen gilt in der Praxis eine regelmäßige Auffrischung, in der Regel im zweijährigen Intervall. Diese Schulungen stellen sicher, dass das Pflegepersonal jederzeit nach aktuellen medizinischen Standards handelt und in Notfallsituationen sicher agiert.

03

Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Ja. Ein Herzinfarkt bei einem dementen Bewohner erfordert eine andere Kommunikation und Herangehensweise. Wir integrieren diese psychologischen Aspekte fest in unsere Praxisbeispiele.

04

Rechtssicherheit und Pflegequalität stärken

Die Fortbildung nach §132 SGB V ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein wesentlicher Faktor für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege. Unsere praxisnahen Notfallschulungen unterstützen Ihr Team dabei, Handlungssicherheit zu gewinnen und gleichzeitig alle relevanten Anforderungen der Pflegekassen und des Medizinischen Dienstes zu erfüllen.
 

Übernehmen Sie Verantwortung
für Ihre Pflegequalität

Setzen Sie auf strukturierte und rechtssichere Fortbildung nach §132 SGB V. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Schulung zu planen und Ihr Team optimal auf Notfallsituationen sowie MD-Prüfungen vorzubereiten.

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