Handlungssicherheit im Chaos: Wenn Sekunden entscheiden.
Ein medizinischer Notfall am Arbeitsplatz kündigt sich nicht an. In den ersten Minuten entscheidet nicht das theoretische Wissen aus einem veralteten Kurs, sondern die Sicherheit der Handgriffe unter Stress. Als aktive Feuerwehrleute und Notfallsanitäter vermitteln wir Ihrem Team die nötige Ruhe und Routine, damit Ihre Mitarbeiter im Ernstfall zu echten Lebensrettern werden.

0 Euro Lehrgangsgebühren durch BG-Abrechnung
Die Kosten für die Aus- und Fortbildung Ihrer Ersthelfer werden in der Regel komplett von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernommen. Als ermächtigte Stelle (Kennziffer 8.1570) rechnen wir direkt für Sie ab. Wir unterstützen Sie zudem bei der Berechnung der korrekten Ersthelfer-Quote (5% bzw. 10% der Belegschaft) gemäß DGUV Vorschrift 1.
Die 3 Säulen der Ersthelfer-Ausbildung

Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung und der sichere Einsatz des AED (Defibrillator).

Praxisorientierte Notfallbilder
Versorgung von Wunden, Schlaganfall-Erkennung, Herzinfarkt-Management und Branchen-spezifische Unfälle.

Dokumentation & Recht
Rechtssichere Dokumentation im Verbandbuch und Verhalten im Betrieb gemäß Arbeitsschutzgesetz.
Vom Profi lernen: Expertise aus der täglichen Rettung.

Aktive Notfallsanitäter
Unsere Trainer leben Erste Hilfe jeden Tag im Einsatzdienst.
BG-Anerkennung
Wir sind eine behördlich anerkannte Stelle nach DGUV.
NRW-weite Flexibilität
Wir kommen zu Ihnen nach Soest, Dortmund oder Köln – Inhouse-Schulungen ohne Reisezeiten für Ihr Team.
Klarheit für Ihre Betriebssicherheit: Fragen zur Ersthelfer-Ausbildung.
Die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb wirft oft bürokratische und rechtliche Fragen auf. Wir lassen Sie nicht allein. Als Experten aus dem aktiven Rettungsdienst geben wir Ihnen hier die entscheidenden Antworten, damit Ihr Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Auflagen erfüllt, sondern im Ernstfall eine echte Überlebenschance bietet. Erfahren Sie alles zu Quoten, Kosten und rechtlichen Fristen.
01
Wer trägt die Kosten für die Schulung?
Dank unserer Zulassung als ermächtigte Stelle (Kennziffer 8.1570) können wir die Lehrgangsgebühren direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abrechnen. Für Ihr Unternehmen ist die Ausbildung Ihrer Ersthelfer somit in der Regel komplett kostenfrei. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung der Abrechnungsformulare, um Ihren bürokratischen Aufwand zu minimieren.
02
Wie viele Ersthelfer brauche ich im Betrieb?
Die DGUV Vorschrift 1 ist hier eindeutig: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss ein Ersthelfer vor Ort sein. Ab 20 Mitarbeitern gilt eine Quote von 5 % in Verwaltungsbetrieben und 10 % in der Industrie. Denken Sie bei der Planung unbedingt an Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit, um Ihre Haftungssicherheit lückenlos zu garantieren.
03
Wie lange ist mein Erste-Hilfe-Zertifikat gültig?
Um die Handlungssicherheit im Chaos zu bewahren, müssen betriebliche Ersthelfer spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung (Erste-Hilfe-Training) absolvieren. Wird diese Frist überschritten, erlischt der Status als Ersthelfer und die Ausbildung muss mit dem Grundkurs erneut begonnen werden. Wir erinnern Sie gerne automatisch an Ihre anstehenden Termine.
04
Ist die Inhouse-Schulung bei uns vor Ort möglich?
Ja, das ist unsere Spezialität. Ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen kommen wir deutschlandweit direkt in Ihr Unternehmen. Das spart Ihrem Team wertvolle Reisezeiten und ermöglicht es uns, das Training an Ihre spezifischen Arbeitsplatzgefahren anzupassen. Wir bringen das komplette Trainingsequipment mit – Sie stellen lediglich den Raum.

