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Erste Hilfe Aus- & Fortbildungen organisieren in der aktuellen Coronalage

Aktualisiert: 26. Jan. 2022


Auch in der aktuellen Coronalage ist sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, hierzu sind Unternehmen verpflichtet, betriebliche Ersthelfende ausbilden zu lassen.

In jedem Unternehmen ab 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss stets mindestens eine Person für die Erste Hilfe vor Ort sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent Ersthelfende zur Verfügung stehen.


Im Rahmen der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hat die DGUV zielgruppenspezifische Handlungshilfen sowohl für Unternehmen als auch für betriebliche Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen erarbeitet, die zum Herunterladen zur Verfügung stehen.

Die Corona-Handlungshilfen für Unternehmen, Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen sind ab sofort in aktualisierter Version verfügbar (Stand: 09/2021):


Handlungshilfe für Unternehmen (FBEH-100)

Handlungshilfen für Ersthelfende (FBEH-101)

Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen (FBEH-102)

Bei Fragen, meldet euch! Wir unterstützen euch sehr gerne.


Grüße

Thorsten

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