Erste Hilfe Aus- & Fortbildungen organisieren in der aktuellen Coronalage
Aktualisiert: 26. Jan. 2022
Auch in der aktuellen Coronalage ist sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, hierzu sind Unternehmen verpflichtet, betriebliche Ersthelfende ausbilden zu lassen.
In jedem Unternehmen ab 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss stets mindestens eine Person für die Erste Hilfe vor Ort sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent Ersthelfende zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hat die DGUV zielgruppenspezifische Handlungshilfen sowohl für Unternehmen als auch für betriebliche Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen erarbeitet, die zum Herunterladen zur Verfügung stehen.
Die Corona-Handlungshilfen für Unternehmen, Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen sind ab sofort in aktualisierter Version verfügbar (Stand: 09/2021):
Handlungshilfe für Unternehmen (FBEH-100)
Handlungshilfen für Ersthelfende (FBEH-101)
Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen (FBEH-102)
Bei Fragen, meldet euch! Wir unterstützen euch sehr gerne.
Grüße
Thorsten