Häufig gestellte FragenÂ
Erste Hilfe Schulung für die Freiwillige Feuerwehr – 16 Stunden Notfall-Erstversorgung für effektive Einsätze
Für wie viele betriebliche Ersthelfer/innen werden die Ausbildungskosten durch die Unfall kasse getragen?
Entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift § 26 der DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention trägt die Unfallkasse NRW die Kosten für 10% der sich im aktiven Dienst befindlichen Personen.
Wie ist der Ablauf?
Die organisatorische Abwicklung liegt in Ihren Händen. Zusammen mit dem Ausbildungsunternehmen wählen Sie einen geeigneten Termin. Die Gutscheine fordern Sie bitte ca. vier Wochen vor Kursbeginn mit dem vollständig ausgefüllten Formular an. Es besteht die Möglichkeit, die im Anschluss dieser Information befindliche Gutscheinanforderung unmittelbar über den Sendebutton an die Unfallkasse NRW zu senden. Selbstverständlich können Sie das Formular auch weiterhin per Post an die Unfallkasse NRW senden. Bitte wählen Sie nur einen Übertragungsweg. Sie erhalten die Original-Gutscheine mit der Post. Ein Versand per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Der Original Gutschein wird am Kurstag von den Teilnehmenden unterschrieben und beim Ausbildenden abgegeben. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Ausbildungsunternehmen und der Unfallkasse NRW.
Wann muss der Kurs aufgefrischt werden?
Um Ersthelfer/in zu bleiben, ist das erworbene Wissen im Abstand von zwei Jahren aufzufrischen (Karenzzeit +/- acht Wochen)
Soll ein Einzel- oder ein Sammelgutschein angefordert werden?
Wenn mehrere Personen Ihrer Einrichtung am selben Kurs teilnehmen, fordern Sie bitte einen entsprechenden Sammelgutschein an.
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Für wen ist eine Kostenübernahme nicht möglich?
Für Angehörige der Ehrenabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und Personen, bei denen die Erste Hilfe Bestandteil des Berufsbildes bzw. dessen Voraussetzung ist.
Datenschutz:
Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Erste-Hilfe-Kurse bzw. zur Qualitätssicherung verarbeitet. Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie unseren Datenschutzhinweisen nach Art. 13, 14 DSGVO entnehmen (www.unfallkasse-nrw.de/datenschutzerklaerung.html). Für die Verarbeitung Ihrer Daten benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Bei Nichterteilung bzw. Widerruf Ihrer Einwilligung können wir Ihnen jedoch keine Gutscheine für die Erste-Hilfe ausstellen. Zum Widerruf Ihrer Einwilligung genügt eine formlose Mitteilung an uns. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf Ihrer Einwilligung nur für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit möglich ist. Die bis zu dem Zeitpunkt Ihres Widerrufs vorgenommene Datenverarbeitung bleibt damit rechtmäßig.