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Brandschutz- & Evakuierungshelfer -Ausbildung

Mi., 15. Juni

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In den Räumen der LOGIN Akademie GmbH

Brandschutz- & Evakuierungshelfer -Ausbildung

gemäß DGUV Informationen 205-023, 205-033 / ASR A2.2 & A2.3 75,00 € / Person

Anmeldung abgeschlossen
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Zeit & Ort

15. Juni 2022, 09:00 – 12:30

In den Räumen der LOGIN Akademie GmbH, Feldstraße 36, 59494 Soest, Deutschland

Über das Seminar

Gesetzlich vorgeschriebene Brandschutz-& Evakuierungshelfer-Ausbildung gemäß DGUV Information 205-023, § 10 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und technische Regel für  Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)

In Betrieb  mit normaler Brandgefahr sind ca. 5 % und in allen anderen Betrieben 10  % der Mitarbeiter zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern auszubilden.  Striktere Vorschriften gibt es z.B. für Versammlungsstätten,  Verkaufsstätten, Krankenhäuser sowie Pflege- und  Betreuungseinrichtungen.

Die  Inhalte der Brandschutz- und Evakuierungshelferausbildung sollten in  regelmäßigen Abständen wiederholt werden (alle 3 - 5 Jahre).  Mitarbeiter*innen die feuergefährliche Arbeiten verrichten sowie  Nachtwächter*innen und Sicherheitspersonal, sollten mindestens einmal  jährlich an einem Wiederholungskurs teilnehmen.

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Kontaktieren uns bitte und wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für ein Inhouse-Seminar

Kontakt 

Datenschutz

Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Brandschutz- & Evakuierungshelfer Aus- und Fortbildung bzw. zur Qualitätssicherung verarbeitet. Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie unseren Datenschutzerklärung entnehmen (https://www.notfallmanagement.nrw/datenschutz). Für die Verarbeitung Ihrer Daten benötigen wir Ihre Einwilligung. Die Einwilligung wird im Buchungsformular abgefragt. Diese ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

Anmeldung/Arbeitgeber:

Wenn Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers dieses Seminar besuchen und dieser auch die Kosten trägt, geben Sie im Anmeldeformular bitte unbedingt die Kontaktdaten (Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner) an. Andernfalls müssen wir Ihnen die Seminargebühren in Rechnung stellen.

Abrechnung der Aus-/Fortbildung

Nach erfolgter Anmeldung über das Anmeldeformular, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und die Rechnung über die Teilnehmergebühr per E-Mail.

Die fälligen Seminargebühren sind unter  Angabe der Rechnungsnummer, innerhalb der genannten Zahlungsfrist der Rechnung zu begleichen.

Sind  die Lehrgangsgebühren bis zum Fristablauf der Rechnung nicht auf unserem Konto eingegangen, erhält der/die Teilnehmer*in kein Zertifikat bis die Gebühren vollständig entrichtet wurden.

Bei Überschreitung von Zahlungsfristen entstehen dem/der Teilnehmer*in  weitere Kosten in Form von Mahngebühren. (AGBs)

Wir behalten uns vor, einzelne Seminare zusammenzulegen oder abzusagen, sollte die Mindesteilnehmerzahl unterschritten werden. In dem Fall werden Sie von uns zeitnah benachrichtigt.

Corona Regelungen:

Unsere Veranstaltungen finden unter Einhaltung der aktuellen Coronaschutzverordnung statt. (CoronaSchVO)

Demnach müssen nachfolgende Nachweise vom Teilnehmer*in erbracht werden:

  • Aktueller offizieller PoC-Schnelltest (nicht älter als 24h) oder PCR-Test (nicht älter als 48h)
  • Nachweis vollständiger Impfstatus (letzte Impfung länger als 14-Tage)
  • Nachweis durchlaufener und vollständig genesener Corona-Infektion

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